Anwärterlehrgang
In der Regel läuft ein Lehrgang wie folgt ab
Die Ausbildung beginnt jeweils im Frühjahr oder Herbst mit den Schulungstagen in Hüllhorst an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen. Noch eine Woche später gehts dann direkt in die Prüfung. Diese besteht aus einem Theorie- und einem Praxis-/Fitnessteil. Zu den Schulungen werden Unterlagen gestellt. Bitte Schreibblock und Schreibgerät sowie für den SR-Ausweis bis zum Prüfungstag ein Passbild mitbringen. Die Anmeldung zum Lehrgang muss im Vorfeld schriftlich erfolgen, hierbei sind wir natürlich gerne behilflich.
Prüfungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der komplette Besuch aller Schulungstage. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden:
1.) Schriftlicher Regeltest mit 30 Regelfragen, mind. 50 Punkte von 60 Punkte
2.) Laufprüfung, komplett an einem Tag abzulegen:
Distanz | Männer | Frauen |
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1.000 Meter | 5 min 30 sek. | max. 6 min |
50 Meter | max. 9,5 sek. | max. 11,0 sek. |
100 Meter | max. 16,6 sek. | max. 19,0 sek. |
Für Rückfragen steht unser Schiedsrichterobmann Timo Meyer oder der Vorsitzende des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses Jörg Uphoff unter Tel.: 0170 – 99111777 zur Verfügung. Wann der nächste Lerhgangstermin stattfindet, kannst du hier auf der Homepage des FLVW Lübbecke einsehen.