Mitgliedschaft & Spielberechtigung
Ein Verein lebt und existiert von seinen Mitgliedern, so auch der TuS Levern. Zur Zeit haben wir 406 Vereinsmitglieder (Stand: März 2020), davon sind 251 aktive Sportler. Von den aktiven Sportlern wiederum sind zur Zeit 147 Mitglieder aus der Jugendabteilung. Wenn auch du Lust hast dich aktiv oder passiv am Vereinsgeschehen zu beteiligen, dann werde Mitglied in unserem Verein. Für eine Spielberechtigung in den einzelnen Mannschaften ist eine Mitgliedschaft im Verein aus Versicherungsgründen unumgänglich. Die folgenden Links führen zu den entsprechenden Formularen. Beachte auch die Möglichkeit, sich über den TuS zum DFB-Schiedsrichter ausbilden zu lassen. Näheres finden Sie im Menüpunkt Schiedsrichter!
Mitgliedsantrag zur Aufnahme in den Verein
Passantrag für die Berechtigung der Spielteilnahme
Datenschutzordnung der Turn- und Sportvereinigung Levern e. V.
Die Anträge einfach ausdrucken, ausfüllen und per Brief an TuS Levern e.V., Postfach 1140, 32340 Stemwede oder per Email an mitgliedschaft@tus-levern.de schicken. Wir bearbeiten eure Anträge schnellstmöglich.
Natürlich stehen auch wir lieber auf dem Platz, anstatt Formulare auszufüllen oder gar irgendwelche langweiligen Formalitäten zu erledigen, diese Anmeldungen sind jedoch unerlässlich um in den Spielbetrieb der einzelnen Ligen aufgenommen zu werden.
Beitragsübersicht
Beitragssatz | Beitragsart | Betrag |
---|---|---|
Schüler (bis 13 Jahre) und Rentner | Jahresbeitrag | 36,00 Euro |
Jugendliche (bis 19 Jahre) | Jahresbeitrag | 48,00 Euro |
Erwachsene (aktiv) | Jahresbeitrag | 72,00 Euro |
Erwachsene (passiv) | Jahresbeitrag | 42,00 Euro |
Familienbeitrag* | Jahresbeitrag | 96,00 Euro |
*Der Familienbeitrag gilt nur bis das Kind/ die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft im TuS Levern erfolgt nur durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.6. oder 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.